FÖRDERTOPF. Die im Herbst angekündigten Richtlinien, wofür die Jury Spiel des Jahres aus ihren Einnahmen Spielprojekte unterstützt, liegen jetzt vor.
Der Verein Spiel des Jahres vergibt nicht nur Preise für hervorragende Spiele. "Seit Jahren ist es uns auch ein Anliegen, Institutionen und Aktivitäten zu unterstützen, die das Spiel als Kulturgut in Familie und Gesellschaft fördern. Sie können uns dabei helfen, den Gedanken des gemeinsamen Spielens weiter unter die Menschen zu tragen!", teilt der Verein heute mit.
Wie bereits berichtet, will der Verein aus den Lizenzgebühren, die er für die Vergabe der Logos Spiel des Jahres, Kinderspiel des Jahres und Kennerspiel des Jahres einnimmt, in Zukunft breitflächiger Spielprojekte fördern.
Mehr Transparenz
Der Verein hat darin bereits Tradition, bisher fanden diese Förderungen allerdings meist im Verborgenen statt. Mit der Einführung eines neuen Förderkonzepts soll der Zugang zu dieser Unterstützung erleichtert und die Öffentlichkeit in Zukunft besser darüber informiert werden. Ab 1. Januar 2012 kann jedermann, der sein Projekt für unterstützungswürdig hält, einen entsprechenden Antrag einreichen.
Dazu wurden folgende Spielregeln ausgearbeitet (Originaltext des Vereins):
- Wir fördern grundsätzliche alle Arten von Projekten, welche die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft stärken: Veranstaltungen, spielerische Aktionen, Ausstellungen, Buchprojekte, Medienprojekte usw. Allerdings müssen uns die Projekte auch überzeugen.
- Ausgeschlossen sind Anträge zur Förderung von Projekten, welche die neutrale Beurteilung von Spielen im Rahmen der Juryarbeit beeinträchtigen könnten. Deshalb werden keine Gelder an Spiele-Produzenten oder für die Entwicklung von Spielen ausgeschüttet. Ausgeschlossen sind zudem Projekte, die ausschließlich kommerzielle Interessen verfolgen.
- Der Verein nimmt mit Frist bis zum 31. März jedes Kalenderjahres Anträge zur Förderung von Projekten entgegen. Anträge, welche die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder zu spät eingereicht werden, können im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Fördermöglichkeit ist auf den vom Verein für Förderungen insgesamt jährlich bereit gestellten Betrag beschränkt. Bei Verbrauch dieses Betrages können Förderanträge nicht mehr berücksichtigt werden.
- Förderungen werden nicht automatisch jährlich verlängert. Jedes Jahr ist ein neuer Antrag einzureichen. Im Nachgang der Ausschüttung der Fördergelder verlangen wir einen Bericht (ggf. mit Fotos) über die genaue Art und Weise der Verwendung der Gelder. Ist das Projekt binnen eines Jahres nach Ausschüttung der Fördermittel nicht abgeschlossen, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht vorzulegen.
- Förderanträge können nur per Post bei der Geschäftstelle eingereicht werden.
Das Antragsformular kann online auf der Jury-Seite als PDF heruntergeladen werden.
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