
Während sind ein Teil der Medien hämisch freut und "Günther Jauch hat eine Sendung weniger" berichtet, gehen andere differenzierter mit dem Thema um, das seit gestern in Deutschland für Erregung sorgt. Schließlich geht es nicht nur um Spiele, schon gar nicht um TV-Liebling Jauch (Bild: SKL), sondern gleich um zum Teil Jahrzehnte lieb gewonnene Fernsehsendungen.
Was ist passiert? Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die von RTL ausgestrahlte "5-Millionen-SKL-Show" verboten. Laut Medienaufsicht verstoße die Show gegen die neuen staatlichen Regeln für Glücksspiele: Via Fernsehen würden die Menschen zu Glücksspielen animiert. Der so genannte Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer sollte beitragen die Spielsucht einzudämmen. Als er am 1. Januar 2008 in Kraft trat, wurden schnell Vorwürfe laut, damit wolle man eigentlich eher das staatliche Monopol auf dem äußerst lukrativen Glücksspielmarkt sichern.
So schreibt Spiegel Online beispielsweise nun verwundert unter dem bezeichnenden Titel "Alle Sendungen ohne Gwähr" über das Sendeverbot: "Schuld sind die Bundesländer, die doch eigentlich an der Zockerei verdienen."
Durch den Staatsvertrag sind seit Beginn des Jahres Internet-Glücksspiele außer Pferdewetten verboten, mit winzigen Ausnahmen – das bekamen hauptsächlich gewerbliche Lottovermittler zu spüren. Private Lottowettbüros wurden für unzulässig erklärt, zahlreiche Lotto-Läden geschlossen. Langsam erhebt sich allerdings die Frage, ob mit dem neuen Gesetz nicht das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird.
"Aus der Traum vom großen Glück"
Erwartungsgemäß läuft vor allem der Deutsche Lottoverband gegen die Entscheidung der Landesmedienanstalt Sturm. "Aus der Traum vom großen Glück" und "Deutsche Glücksspielkultur wird vernichtet" heißt es dort unter anderem. Es stehe weiteren Fernsehsendungen die Kündigung ins Haus, so der Verband, weil sich die Muster doch sehr ähneln. Der Privatsender SAT1, der bereits die "Mega-Clever-Show" der Nordwestdeutschen Klassenlotterie eingestellt hat, müsse mit dem Verbot der Game-Show "Deal or no Deal" rechnen. Und auch die öffentlichen-rechtlichen Fernsehanstalten würden sich auf Programmänderungen einstellen müssen: So drohe die "Aktion Mensch" (ZDF), der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der NDR-Umweltlotterie "BINGO" laut den Auflagen des seit Anfang des Jahres geltenden Glücksspielstaatsvertrages ebenfalls das Aus. Und als Höhepunkt: "Und ebenso wird sich die Lottofee der öffentlichen Ziehungen der Lottozahlen einen neuen Job suchen müssen."
Dem wird wohl nicht so sein. Denn dabei handelt es sich nach Ansicht anderer Experten um keine Show und keine Werbung. Jedenfalls dürften die Juristen der Lottoveranstalter und Fernsehanstalten in nächster Zeit jede Menge Arbeit bekommen.
Wie immer: Argument Arbeitsplätze
An den Lotterien hängen jedenfalls nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch eine breite Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten. Damit das Werkel funktioniert, brauche es Werbung, und die werde durch das neue Gesetz eingeshränkt. Bei aller hinterfragenswürdiger Kritik gibt das Statement des Deutschen Lottoverbandes auch eine Reihe interessanter Details preis. Das klassische deutsche Lotto "6 aus 49" habe "zumindest noch eine Präsenz durch das rote Kleeblatt auf gelbem Grund an ihren bundesweit rund 25.000 Annahmestellen. Doch auch die müssen laut dem Staatsvertrag drastisch reduziert werden; 10.000 kleinen Lädchen und Kiosken wird damit ihre Existenzgrundlage vernichtet. Darüber hinaus gehören Hinweise auf Jackpots bald der Vergangenheit an, denn gerade die fördern die Tippfreude der Deutschen".
Systematisch werde die deutsche Glücksspielkultur zerstört, poltert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Es stehen nicht nur rund 35.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern wenn am 1.1.2009 auch das Internetverbot für Lotto in Kraft tritt, werden den Bundesländern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen."
Niedersächsische Landesmedienanstalt |

