Ferdinand De Cassan, der Kopf des Österreichischen Spielefests in Wien, hat beim dafür zuständigen Patentamt den Begriff Spielefest als Marke schützen lassen. Das ist eine indirekte Folge des Wirbels vom vergangenen Herbst um eine angekündigte und dann abgesagte konkurrierende Spieleveranstaltung.
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Seit Dezember 2006 im österreichischen Markenanzeiger eingetragen: Der Begriff Spielefest. | |
Aktenzeichen AM05929/2006. Wer in den nächsten zehn Jahren eine Veranstaltung auf österreichischem Boden Spielefest nennt, verstößt gegen bestehenes Recht: Ferdinand De Cassan hat seit 3. Oktober einen Markenschutz auf diese Bezeichnung. Publik gemacht wurde der Anspruch in der jüngsten Ausgabe des "Österreichischen Markenanzeigers" (siehe Faksimile rechts).
Beantragt hat De Cassan den Markenschutz am 4. September, nachdem die Wogen um die geplante Konkurrenzveranstaltung von Super RTL zum tradierten Österreichischen Spielefest in Wien geglättet waren.Erster Betroffener
Eine erste Auswirkung hat die Schutzmarkenregistrierung bereits gehabt: Der Veranstalter eines kleinen Spielefests in Krumau am Kamp, einer 800-Seelen-Gemeinde im niederösterreichischen Waldviertel, hat sein Event in Spielwochenende umgetauft, nachdem er von De Cassan eine E-Mail erhalten hat.
Als "kleine Absicherung nach außen", bezeichnet Ferdinand De Cassan seinen Gang zum Patentamt gegenüber der Spielwiese: "Damit ich mit niemandem streiten muss ... Ich habe einen Patentanwalt, um freundliche Lösungen zu finden." Nur für den Fall des Falles. Denn erstens gebe es so gut wie keine anderen so bezeichenten Spielefeste außer jener dem Österreichischen Spielefest uns seiner regionalen Ableger - mögliche Veränderungen dieser Situation werden aber durch einen beauftragten professionellen Schnippseldienst wahrgenommen. Und zweitens, so De Cassan, "gibt es genug andere Bezeichnungen" als Alternative.
Schutz muss auch verfolgt werden
Um seinen Markenschutz rechtlich zu gewährleisten, müsse er ihn selbstverständlich auch verfolgen, wirbt er um Verständnis: "Jeder Veranstalter hat das Recht, seine erfolgreiche Veranstaltung gegen Trittbrettfahrer abzusichern."
Nicht nur diese. Ebenso seien die Bezeichnungen "Spiele Akademie", "Spiele Kreis" und auch "Spiel der Spiele" schon vor längerer Zeit von ihm markenrechtlich geschützt worden. Wie auch bereits seit dem 11. September 1998 die Wortmarke "Österreichisches Spielefest". Mit dem zusätzlichen Markenschutz in den Klassen 41 und 42 (siehe Hintergrund) für die allein stehende Bezeichnung "Spielefest" habe er nach den jüngsten Erfahrungen auf Nummer Sicher gehen wollen.
Die Frage, warum er als Person Mag. Ferdanand De Cassan den Schutz beantragt hat und nicht die IG Spiele als Organisation hinter dem Österreichischen Spielefest, beantwortete er mit den heimischen Gepflogenheiten: "Es ist leichter als Privater einen Markenschutz zu erhalten als als Unternehmen."
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Österreichisches Spielefest |
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Nach internationalem Markenschutzrecht werden die Schutzbedürfnisse in so genannte Klassen eingeteilt. Für "Spielefest" waren Ferdinand De Cassan die Klassen 41 und 42 relevant.
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